Stornobedingungen & AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs) VON WOLFGANGS BERGE (nachfolgend auch Veranstalter)

Dies sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei der Buchung von Pauschalreisen und Tagestouren Bestandteil des zwischen Ihnen (Reisekund*in, Kund*in oder Reisende) und uns (Wolfgangs Berge oder Veranstalter) geschlossenen Vertrages sind. Sie erfüllen und ergänzen die  gesetzlichen Bestimmungen.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der/die Reisekund*in von Wolfgangs Berge auf der Grundlage dieser Reisebedingungen, der Reiseausschreibung und aller ergänzenden Angaben den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail) vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Wolfgangs Berge auf schriftlichem oder auf elektronischem Weg zustande. Der Veranstalter stellt dem/der Reisekund*in bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Reisebestätigung schriftlich oder auf elektronischem Weg zur Verfügung.

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Wolfgangs Berge vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Veranstalter auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der/die Reisende innerhalb der dieser Frist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.

1.3. Der/die Reisende haftet für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er/sie die Reisebuchung vornimmt, sowie für seine/ihre eigenen Vertragsverpflichtungen, sofern er/sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei
Gruppenreisen haftet jede/r Reisende einzeln.

 

1.4. Für die oben genannten Buchungsarten besteht aufgrund der gesetzlichen Vorschrift kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss für im Fernabsatz geschlossene Verträge. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen sind jedoch unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 3 möglich.

2. Leistungsänderungen

2.1. Abweichungen von wesentlichen Eigenschaften der Leistungsbeschreibung und dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, und die von Wolfgangs Berge nicht arglistig herbeigeführt wurden, sind vor dem Reiseantritt nur gestattet, wenn  die Änderungen nicht erheblich sind und das Gesamtbild der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

2.2. Wolfgangs Berge ist verpflichtet, den/die Reisende*n unverzüglich nach Bekanntwerden von  Änderungen zu informieren. Im Falle einer wesentlichen Vertragsänderung informiert der Veranstalter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auch über die Auswirkungen einer eventuellen Änderung auf den Reisepreis.

Wesentliche Änderungen sind ohne Zustimmung des/der Reisenden nicht möglich. Wolfgangs Berge kann von dem/der Reisenden verlangen, dass er/sie das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung innerhalb einer  angemessenen Frist annimmt oder seinen/ihren Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der vom Veranstalter gesetzten Frist gilt das Angebot zur wesentlichen Vertragsänderung als angenommen.

2.3. Im Falle einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung ist der/die Reisende berechtigt, in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der/die Reisende kann auch die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn Wolfgangs Berge eine solche anbietet.

2.4. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mangelhaft sind. Hatte Wolfgangs Berge für die Durchführung einer Umbuchung oder Ersatzreise geringere Kosten bei gleicher Qualität, so ist der Differenzbetrag dem/der Reisekund*in gemäß der gesetzlichen Bestimmungen zu erstatten.

3. Ersatzreisende, Rücktritt des/der Reisenden und Versicherungen

3.1. Der Veranstalter empfiehlt, eine Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten im Falle eines Unfalls, einer Rettung, einer Krankheit oder eines Todesfalls abzuschließen.

3.2. Der/die Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise bzw. Tour zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss in schriftlicher oder elektronischer Form (Email) an Wolfgangs Berge erfolgen.

3.3. Tritt der/die Reisende vom Vertrag zurück (Stornierung) oder tritt er/sie die Reise bzw. Tour nicht an, so verliert Wolfgangs Berge den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber angemessenen Ersatz der entstandenen Kosten durch die Reisevorbereitungen und Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht durch Wolfgangs Berge hervorgerufen wurde oder außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen zum Zielort erheblich beeinträchtigen.
Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen und abzüglich dessen, was Wolfgangs Berge durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Entschädigung berechnet sich ab dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung (Stornierung) prozentual vom Reisepreis wie folgt:

a)Die Rücktrittskosten bei der Buchung einer Pauschalreise betragen pro Reisende*n:
bis 40. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 39. bis 14. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 13. bis 3.Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 2. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.

b)Die Rücktrittskosten bei der Buchung einer Tagestour betragen pro Reisende*n:
bis 21. Tag vor Tourbeginn: 15%
ab 7. Tag vor Tourbeginn 50 %
ab 2. Tag vor Tourbeginn oder bei Nichtantritt/Nichterscheinen 90 % des Tourpreises

Dem/der Reisenden bleibt es vorbehalten, gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen, dass Wolfgangs Berge kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die pauschalen Rücktrittskosten.
In jedem Fall ist der Veranstalter jedoch bei Rücktritt des/der Reisenden berechtigt, eine Bearbeitungspauschale von 45,00 € bei Pauschalreisen und 15,00 € bei Tagestouren zu berechnen.
Im Fall eines Rücktritts ist Wolfgangs Berge verpflichtet, den Reisepreis unverzüglich abzüglich des Schadensersatzanspruchs zu erstatten.

3.4. Bis zum Reiseantritt kann der/die Reisende verlangen, dass an seiner/ihrer Stelle ein/eine Dritte*r die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag übernimmt.
Wolfgangs Berge kann dem Reiseantritt des/der Dritten widersprechen, wenn diese*r die körperlichen Anforderungen offensichtlich nicht erfüllt. Im Falle einer Vertragsübertragung haften der/die ursprünglich Reisende und der/die Ersatzteilnehmende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und etwaige durch den Eintritt des/der Dritten entstehende Mehrkosten.
Der Veranstalter hat dem/der Reisenden die Höhe der durch den/die Ersatzreisende*n entstandenen Mehrkosten nachzuweisen.

4. Rücktritt durch Wolfgangs Berge (Nichterreichen der Mindestanzahl Teilnehmenden u.a.)

4.1. Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestanzahl Teilnehmenden nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a.  die Mindestanzahl Teilnehmenden in den vorvertraglichen Informationen und der Reiseausschreibung  angegeben ist. Zudem muss der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem/der Reisenden eine Erklärung über eine Absage zugegangen sein muss, ebenfalls angegeben sein.

b. in der Reisebestätigung deutlich und leserlich auf diese Angaben hingewiesen wird. Wolfgangs Berge ist verpflichtet, dem/der Reisenden die Absage der Reise unverzüglich mitzuteilen, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestanzahl Teilnehmenden nicht durchgeführt werden kann. Sollte sich zu einem früheren Zeitpunkt abzeichnen, dass die Mindestanzahl Teilnehmenden nicht erreicht werden kann, muss der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Tritt Wolfgangs Berge von der Reise zurück, erhält der/die Kund*in auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen, zurück.

4.2. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der/die Reisende trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchem Ausmaß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

4.3. Kündigt Wolfgangs Berge, behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

4.4. Muss die gebuchte Reise auf Grund elementarer Ereignisse, bei denen die Gesund- und Sicherheit der Teilnehmenden nicht mehr gewährleistet ist, nicht durchgeführt, abgebrochen oder abgesagt werden, ist Wolfgangs Berge berechtigt, die alleinige Entscheidung zu treffen. Die Reiseteilnehmenden erhalten hier anteilige eine Rückerstattung in Höhe der ersparten Aufwendungen.

5. Bezahlung

5.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise/Tour können nur dann verlangt oder angenommen werden, wenn der Veranstalter über einen Kundengeldabsicherungsvertrag verfügt und der Veranstalter den/die Reisekund*in hierüber informiert und bei Pauschalreisen dem/der Reisekund*in zuvor ein Sicherungsschein im Sinne des § 651r Abs. 4 BGB ausgehändigt wird.

5.2. Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins (bei Pauschalreisen) ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises fällig.

5.3. Die Restzahlung des Reisepreises ist 40 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern bei Pauschalreisen der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und die Reise nicht mehr nach Ziffer 4.1. genannten Grund abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 40 Tage vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine Absage nach Ziffer 4.1. mehr erfolgen kann, bei Bestätigung durch den Veranstalter sofort fällig. Ist eine Absage nach Ziffer 4.1. möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig, frühestens jedoch 40 Tage vor Reisebeginn.

5.4. Gerät der/die Reisekund*in mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, obwohl der Veranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat, ist Wolfgangs Berge berechtigt, nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten pauschalen Entschädigung (siehe Ziffer 3.3.) zu verlangen.

6. Gewährleistung und Mitwirkungspflichten des/der Reisekund*in

6.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der/die Reisende Abhilfe verlangen. Der Mangel ist umgehend bei Wolfgangs Berge anzuzeigen.

6.2. Der/die Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Insbesondere ist der/die Reisende verpflichtet, seine/ihre Beanstandungen unverzüglich Wolfgangs Berge mitzuteilen. Unterlässt es der/die Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so besteht grundsätzlich kein Anspruch Preisminderung und Schadensersatz, wenn Wolfgangs Berge mangels Anzeige nicht in der Lage war, den Mangel zu beheben. Dies gilt nicht, wenn die Anzeige offensichtlich aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

6.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt (§ 651 i Abs. 2 BGB), so kann der/die Reisende den Pauschalreisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den/die Reisende*n ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Veranstalter nach Setzung einer angemessenen Frist durch den/die Reisende*n  keine Abhilfe leistet.
Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Wolfgangs Berge verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des/der Reisenden gerechtfertigt ist.

7. Haftung und Mitwirkungspflicht

7.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden von Wolfgangs Berge nicht schuldhaft verursacht wurde.

7.2. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Wolfgangs Berge ist insoweit eingeschränkt oder ausgeschlossen, wenn aufgrund internationaler Abkommen oder darauf beruhender gesetzlicher Regelungen eine Haftung ausgeschlossen ist.

7.3. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden, sofern diese Leistungen in der Reisebestätigung ausdrücklich unter Angabe der genannten Leistungen als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, und die die Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners kommuniziert wurden. Es muss für den/die Reisende*n erkennbar sein, dass diese Leistungen nicht Bestandteil der Pauschalreise von Wolfgangs Berge sind und getrennt ausgewählt wurden.

7.4. Wolfgangs Berge haftet jedoch, wenn und soweit der Schaden des/der Reisenden auf der  Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters beruht.

7.5  Befindet sich der/die Reisende in Schwierigkeiten, hat der Veranstalter ihm/ihr unverzüglich angemessene Hilfe zu leisten.

8. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung

8.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Durchführung der Reise sind von dem/der Reisenden  schriftlich oder elektronisch gegenüber Wolfgangs Berge unter der in Ziffer 14 genannten Anschrift geltend zu machen.

8.2. Vertragliche Ansprüche des/der Reisenden wegen Reisemängeln gemäß § 651j BGB verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise vertragsgemäß enden sollte.

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

9.1. Der/die Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu seinen/ihren Lasten, es sei denn, sie sind auf schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Wolfgangs Berge zurückzuführen.

9.2. Wolfgangs Berge informiert die Reisenden vorvertraglich nach Treu und Glauben über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften. Wolfgangs Berge weist vor Vertragsabschluss auf besondere Gesundheitsvorschriften eines Reiselandes hin. Der/die Reisende sollte sich zudem rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel informieren.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1. Für den Vertrag und die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisekunden und Wolfgangs Berge gilt ausschließlich deutsches Recht.
Soweit bei Klagen des/der Reisenden gegen Wolfgangs Berge im Ausland nicht deutsches Recht für den Haftungsgrund zur Anwendung kommt, findet hinsichtlich der Rechtsfolgen ausschließlich deutsches Recht Anwendung, beispielsweise hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des/der Reisenden.

10.2. Der Gerichtsstand von Wolfgangs Berge ist der Firmensitz in München.

10.3. Für Klagen von Wolfgangs Berge gegen den/die Reisende*n ist der Wohnsitz des/der Reisenden maßgebend. Der Sitz von Wolfgangs Berge ist jedoch maßgebend, wenn sich die Klage gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

10.4. Die Bestimmungen zu Nr. 10.1. bis 10.3. gelten nicht, wenn aus vertraglich zwingenden Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem/der Reisekund*in und Wolfgangs Berge Anwendung finden, sich etwas anderes zugunsten des/der Reisekund*in ergibt oder wenn sich auf den Pauschalreisevertrag in dem Mitgliedstaat der EU, dem der/die Reisende angehört, für den/die Reisende*n günstiger sind als die Regelungen dieser Geschäfts- und Reisebedingungen oder die geltenden deutschen Vorschriften.

11. Schlichtungsverfahren

Wolfgangs Berge nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Sofern die Teilnahme an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren verpflichtend wird, informiert der Veranstalter den/die Reisende*n.

12. Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.

 

13. Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten entsprechend der allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Reisekund*innen von Wolfgangs Berge wird gewahrt. Siehe auch Datenschutzerklärung.

14. Reiseveranstalter

Anschrift und Sitz von Wolfgangs Berge:
Neunkirchner Str. 60                                                                                                           
81379 München                                                                                                                 
Telefon: +49 89 14727983, Mobil: +49 176 61504574;
email: hallo@wolfgangs-berge.de                                                             
www.wolfgangs-berge.de

(STAND 09/2023)